Bekanntmachung über die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gemäߧ§ 4a Abs. 3 i.V.m. 3 Abs. 2 BauGB zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Windfeld Gollmitz“ der Gemeinde Nordwestuckermark
Der 2. Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans „Windfeld Gollmitz“ mit der Begründung wird in der Zeit vom 03.01.2024 bis 17.01.2024 nach §§ 4a Abs. 3 i.V.m. 3 Abs. 2 BauGB im Internet unter nachfolgender Adresse der Gemeinde Nordwestuckermark veröffentlicht:
https://hidrive.ionos.com/share/7tdf8jndkm
Zusätzlich werden die Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Nordwestuckermark, Zimmer 010, Amtsstraße 8, 17291 Nordwestuckermark OT Schönermark, zu jedermann Einsicht gemäß §§ 4a Abs. 3 i.V.m. 3 Abs. 2 BauGB, zu folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt:
dienstags 9.00-12.00 Uhr
mittwochs 9.00-12.00 Uhr
donnerstags 9.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr
Darüber hinaus können unter (039852) 479 - 160 telefonische Termine zur Einsicht vereinbart werden.