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Immobilien - Gemeinde Nordwestuckermark

Baugrundstück in Schönermark, Fürstenwerder Straße

Wichtige Daten im Überblick:

Grundstücksfläche
618 m²

 

Der Ort Schönermark hatte seine Ersterwähnung 1321. Die wuchtige Feldsteinkirche war Mutterkirche vieler Gemeinden. Sie enthält einige beachtliche Kunstdenkmäler. In dem letzten erhalten gebliebenen Flügel der damaligen Wasserburg befindet sich heute der Verwaltungssitz der Gemeinde Nordwestuckermark und die Kindertagesstätte „Kinderlachen“

Das Grundstück der Gemarkung Schönermark, Flur 2 Flurstück 617 liegt in zentraler Anbindung an die Hauptstraße. In unmittelbarer Nähe zum Park und der Kindertagesstätte. Das Flurstück verfügt über eine Größe von 618 m², welche als Wohnbaufläche ausgewiesen ist.

 

Bei Fragen steht Ihnen als Ansprechpartnerin Frau Petschick unter Tel. 039852/479121 oder a.petschick@gemeinde-nordwestuckermark.de gern zur Verfügung.

 

Weitere Daten auf einem Blick:

Nutzungsart
Wohnen
kurzfristig bebaubar
ja

Beschreibung der Immobilie:

Das Grundstück wird verkauft wie es steht und liegt.
Bei dem Verkauf, findet der Beschluss eines Baugebotes Anwendung. Aus dem ergeht, dass eine Wohnbebauung innerhalb von 5 Jahren einzuleiten ist. Verbindliche schriftliche Kaufpreisangebote inklusive der zukünftigen Nutzungsabsichten für das Grundstück senden Sie bitte an:

 

Gemeinde Nordwestuckermark
Frau Petschick SB Liegenschaften / Gebäudemanagement
Amtsstraße 8
17291 Nordwestuckermark

oder per

E-Mail: kontakt@gemeinde-nordwestuckermark.de

 

Die Entscheidung zur Vergabe des Grundstückes erfolgt auf der Grundlage der eingereichten Gebote. Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, sich für eines der eingereichten Gebote zu entscheiden. Aufwendungen der Bieter werden nicht erstattet.